Die Baudirektion des Kantons Zürich überprüft gegenwärtig, ob alle Weiler und Kleinsiedlungen raumplanerisch richtig erfasst und der rechtlich korrekten Nutzungszone zugeordnet sind. Gemäss kantonalem Richtplan dürfen historische Weiler mit mindestens fünf Häusern einer Kernzone zugeordnet werden, selbst wenn sie ausserhalb des Siedlungsgebietes gemäss Richtplankarte liegen. Trichtenhausen ist eine der ältesten Ansiedlungen und historisch eine Einheit, getrennt nur durch den Wehrenbach.
Die Ansiedlung besteht aus mehr als fünf Wohnhäusern. Die Zuordnung zur Kernzone in Zollikon (Zürich: W2) ist deshalb korrekt. Die Baudirektion möchte diese nun neu der Landwirtschaftszone zuweisen.
Sie betrachtet offenbar den Ortsteil Trichtenhausen in Zollikon getrennt von der gleichnamigen Häusergruppe in Zürich. Der Gemeinderat beantragt der Baudirektion, auf diese Zuordnung zur Landwirtschaftszone zu verzichten.