Die Verfahrenseinleitung wurde vom Gemeinderat Uetikon am See mit Beschluss vom 18. Juni 2020 festgesetzt.
Auf die Publikation vom 19. März 2021 des Festsetzungsbeschlusses vom 18. Juni 2020 und der von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. 0908/20 genehmigten Quartierplaneinleitung ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die Einleitung des Quartierplans Tiefenbrunnen, Uetikon am See tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.