Im Entscheid des Baurekursgerichts vom 9. November 2021 wurde der Gemeinderat angewiesen, eine Tempo-30-Zone an der Zollerstrasse einzuführen. Daraufhin wurde der Planungsprozess gestartet. Die Massnahmen für eine Temp-30-Zone können stark variieren und von der einfachen Tempo-30-Signalisation bis hin zum Bau von einengenden Elementen auf der rund 900 Meter langen Zollerstrasse reichen.
In der Zone sind grundsätzlich auch keine Fussgängerstreifen erlaubt. Der Gemeinderat hat sich in seinem Bericht aus Gründen der Sicherheit dennoch für den Erhalt der Fussgängerstreifen stark gemacht.
Das Gutachten zur Einführung der Tempo-30-Zone wurde erstellt und wird nun durch die Kantonspolizei vorgeprüft. Je nach Rückmeldung ist das Gutachten noch zu bereinigen. Im Rahmen der anschliessenden öffentlichen Publikation der Festsetzung der Tempo-30-Zone hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich in den Prozess einzubringen.