Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 21. September 2022:
Als Folge der hohen Luftfeuchtigkeit entstand Schimmelpilz, deshalb musste das Untergeschoss für den Unterricht gesperrt werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Musikunterricht besteht ein dringender Bedarf an Unterrichtsräumlichkeiten. Nebst der Sanierung des Untergeschosses, um dieses für den
Unterricht wieder nutzen zu können, soll im Erdgeschoss des Nebengebäudes ein zusätzliches Musikzimmer entstehen.
Für die Sanierung des Nebengebäudes wird ein Kredit von CHF 453'000 inkl. MwSt. bewilligt. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe von CHF 429'000 gemäss § 103 GG, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist. Zusätzlich gelten CHF 24'000 als neue Ausgabe (Erstellung einer Trennwand im Erdgeschoss und akustische Ertüchtigung im Untergeschoss).
Sachwerte sind gemäss § 5 VGG laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-, oder Bauschäden auftreten.
In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da nur substanzerhaltende ordentliche Instandsetzungsmassnahmen getroffen werden. Diese bestehen darin, das Untergeschoss gegen eindringende Feuchtigkeit abzudichten und den Innenausbau neu zu erstellen.
In zeitlicher Hinsicht besteht ebenfalls kein erheblicher Entscheidungsspielraum. Die Sanierung des Nebengebäudes kann nicht weiter aufgeschoben werden, da die Musikschule einen erhöhten Bedarf an Unterrichtsräumlichkeiten hat.
In örtlicher Hinsicht besteht kein Entscheidungsspielraum. Ein Abbruch oder ein Verkauf des Gebäudes kommen nicht in Frage und drängen sich als naheliegende Lösung auch nicht auf, da sich das Gebäude im Inventar der kantonalen Denkmalpflege befindet. Auch ist die bestehende Baute nicht völlig oder nahezu wertlos.