Anzahl Stimmberechtigte | 9'917 | |
Eingegangene Stimmzettel | 5'303 | 53,47 % |
ungültig eingelegt | 30 | |
leer | 182 | |
ungültig | 2 | |
Gültige Stimmzettel | 5'089 | |
Ja-Stimmen | 3'164 | |
Nein-Stimmen | 1'925 | |
Die Vorlage wurde angenommen | ||
Stäfa
27.09.2022
Auflösung des Zweckverbands Seewasserwerk

Die Vorlage wurde somit angenommen.
Bild:
seewasserwerk-smo.ch
In der Gemeinde Stäfa stimmte die Mehrheit für die Auflösung des Zweckverbandes.
Gegen dieses Abstimmungsergebnis kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.