Bislang sind 231 Veranstaltungen unter einen solchen Schutzschirm gestellt worden. Beträge wurden jedoch erst in zwei Fällen ausbezahlt.
Der Kantonsrat hatte im Juni 2021 beschlossen, den Schutzschirm auch für Veranstaltungen im Kanton Zürich anzubieten. Dieser wurde ab dem 2. September 2021 in Kraft gesetzt und gilt für Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden.
Ziel des Schutzschirms ist es, die Planungssicherheit für Veranstalter zu stärken. Diese tragen im Schadensfall eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den vom Kanton ausbezahlten Entschädigungen. Die entsprechende Verordnung gilt noch bis Ende Jahr.