Auf die Gefahr hin, dass man es nicht mehr hören mag: Aber die Gerichtsfälle rund um die Corona Demo am 21. November 2020 auf dem Lachner Raffplatz laufen bis heute – und interessieren auch bis heute. Denn die damals eingeklagten Redner haben den Spiess umgekehrt. Nach dem Freispruch verlangten zwei Frauen und zwei Männer – sie alle sind keine Prominenten – vom Staat Entschädigungen und Genugtuungen von mehreren Tausend Franken. Schliesslich hätten sie Anwälte beiziehen müssen.
Vor dem Schwyzer Kantonsgericht abgeblitzt, Bundesgericht musste entscheiden
Dieses gab der Vorinstanz in drei Fällen Recht. Die Angeklagten hätten gar keine Anwälte beiziehen müssen, da der Fall juristisch nicht kompliziert gewesen sei und sie davon ausgehen konnten, dass sie wegen der ärztlichen Atteste nicht verurteilt würden. Da darf zumindest die Frage gestellt werden, warum die Redner überhaupt angeklagt wurden, wenn doch alles juristisch so einfach ist? Statt die verlangten Gelder zu erhalten, müssen die drei Abgewiesenen nun je 3000 Franken Gerichtskosten bezahlen.
Anders urteilte das Bundesgericht beim vierten Fall
Bei der Lehrperson, die nach der Demo entlassen worden war, habe die Vorinstanz zu wenig abgeklärt, ob ein Beizug eines Rechtsanwalts nicht doch angebracht gewesen sei. Jedenfalls dann, wenn die Kündigung nur wegen der Teilnahme an der Kundgebung erfolgt sei. Das Kantonsgericht muss also in diesem Fall noch einmal über die Bücher.