Die Kantonspolizei St.Gallen hat mit unverhältnismässigen und widersprüchlichen Massnahmen einen Buschauffeur aus dem Kanton verwiesen, der Passagiere an eine unbewilligte Demonstration nach Rapperswil fahren wollte.
Diesen Fall aus der Hochzeit der Anti-Covid-Proteste rollt heute die Linth-Zeitung auf.
Transport an unbewilligte Demo
Am 24. April transportierte ein Buschauffeur eine Gruppe Demonstranten via Toggenburg nach Rapperswil. Die Demonstration war nicht bewilligt und aus diesem Grund führte die St.Galler Kantonspolizei grossflächige Kontrollen durch.
Dabei hielt sie den Bus in Wattwil an und verboten dem Busfahrer die nächsten 24 Stunden «die Gemeinde Rapperswil-Jona» mit seinem Fahrzeug zu befahren.
Bei einer zweiten Kontrolle erwischte ihn die Polizei in der Region Rapperswil-Jona und verbot ihm nun das «ganze Kantonsgebiet» zu befahren.
Langer Rechtsstreit
Der Busfahrer wehrte sich gegen die Massnahme. Zuerst erfolglos mit einem Rekurs beim St.Galler Sicherheits- und Justizdepartement und später mit einem Teilerfolg beim St.Galler Verwaltungsgericht. Weil er die Verfahrenskosten nicht zahlen wollte, rief er das Bundesgericht in Lausanne an.
Unverhältnismässig und widersprüchlich
Das Bundesgericht befand nun das Fahrverbot nach Rapperswil-Jona und das Fahrverbot für das ganze Kantonsgebiet als unrecht.
Erstens sei es nicht nachvollziehbar, warum der Buschauffeur bestraft werden sollte, der nicht an der Demo teilnehmen wollte, während die Passagiere, die demonstrieren wollten, ohne Verweis davonkamen.
Zweitens befanden die höchsten Richter die Massnahme als ungeeignet, weil der Busfahrer mit einer Fahrt an die Grenze zwischen dem Kanton Zürich und Rapperswil, respektive dem Kanton Schwyz und Rapperswil den Transport dennoch ermöglichen konnte.
Wie die Linth Zeitung schreibt, erhielt der Busfahrer den Goldbarren zurück, den er als Sicherheit hinterlegt hatte und Verfahrenskosten muss er keine bezahlen.