Seit Freitag 7. Oktober ist es offiziell, die Unterschriftensammlung für die kantonszürcherische Notrechtsinitiative hat begonnen.
Das Notrecht als Handlungsinstrument ist ein Machtinstrument geworden. Die Hemmschwelle zur Anwendung dessen ist stark gesunken. Dies erodiert unvermeidlich die Gewaltenteilung und ist nicht ungefährlich.
Kein Referendum möglich
Doch egal, wie man inhaltlich zu einzelnen Notverordnungen steht: Der Umstand, dass nach heutiger Rechtslage nur kantonale, nicht aber nationale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechtbar sind, ist ein Defizit im schweizerischen Rechtssystem, welches an sich auf eine Verfassungsgerichtsbarkeit bewusst verzichtet – mit dem Argument, die StimmbürgerInnen könnten gegen missliebige Gesetze ja das Referendum ergreifen. Eine Aussage, die auf Notverordnungen aber gerade nicht zutrifft.