Bis zu einem endgültigen Entscheid kann das Spital weitermachen.
Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde, die aufschiebende Wirkung habe, angenommen, teilte die Adus Klinik am Dienstag mit. Ein definitiver Entscheid sei in drei bis fünf Jahren zu erwarten. Solange dürfe das letzte Spital im Zürcher Unterland weitermachen.
Die Adus Klinik kündigte bereits im September an, sich gegen die Streichung von der Spitalliste juristisch zur Wehr zu setzen.
Anfangs September informierte der Regierungsrat über die von ihm verabschiedeten Spitallisten 2023. Die Adus Klinik, die am Standort des 1999 geschlossenen Bezirkspitals Dielsdorf unter anderem drei OP-Säle und 20 Akut-Betten betreibt, ist nicht mehr auf der Liste.
Laut Regierungsrat handelt es sich bei der Adus Klinik um eine rein elektiv tätige Klinik mit einem selektiven Leistungsangebot, das keine versorgungsrelevante Rolle spiele.
Die Adus Klinik hingegen verweist auf ihre tiefen Fallkosten und die gute Qualität der angebotenen Leistungen. Der Regierungsrat torpediere mit dem Streichung der Klinik von der Spitalliste den Wettbewerb.