Die Gemeindeversammlung wird bis im Frühjahr 2023 erneut über den Verkauf der Liegenschaft Seestrasse 109 und über die revidierten Fonds-Bestimmungen entscheiden können.
Öffentlicher Seeanstoss gesichert
Der Heinrich-Ernst-Fonds, der einst zum Zweck der Alters- und Bedürftigenunterstützung initiiert wurde, muss im Finanzhaushalt der Gemeinde weiterhin als Sondervermögen geführt und der Verkaufserlös der Liegenschaft dem ursprünglichen Zweck zugeführt werden. So verlangte es das Bundesgericht in seinem Urteil, worauf der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe einsetzte für die Ausarbeitung der Revision der Ausführungsbestimmungen des Fonds. Nach der Bereinigung alimentieren rund fünf Sechstel des Netto-Verkaufserlöses das Sondervermögen des Heinrich-Ernst-Fonds mit liquiden Mitteln, damit er seinen Zweck wieder erfüllen kann. Ein Sechstel fällt der Gemeindekasse zu. Dies entspricht den früheren Eigentumsverhältnissen an den verschiedenen Bauparzellen. Die unmittelbar am See gelegene Parzelle verbleibt dabei im Eigentum der Gemeinde, womit der öffentliche Seeanstoss gesichert ist.