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Stäfa
28.10.2022

Öffentliche Mitwirkung an Revision der Nutzungsplanung: Fristverlängerung

Bild: staefa.ch
Die öffentliche Auflage der Revision der Nutzungsplanung/BZO wurde aus formalen Gründen bis zum 30. Dezember 2022 verlängert.

Der Gemeinderat hat einen Entwurf für die Nutzungsplanungsrevision erarbeitet, den er am 14. Juni 2022 für die öffentliche Auflage und die kantonale Vorprüfung freigegeben hat. Die öffentliche Auflage findet vom 26. September 2022 bis zum 30. Dezember 2022 statt.

Die öffentlich Auflage wurde aus formalen Gründen bis zum 30. Dezember 2022 verlängert. In diesem Zeitraum sind die Unterlagen der Nutzungsplanungsrevision auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Sie liegen während dieser Zeit zu den ordentlichen Öffnungszeiten auch zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Büro S201A, auf.

Jedermann ist berechtigt, sich während der öffentlichen Auflage zur Vorlage zu äussern. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind spätestens bis zum 2. Dezember 2022 schriftlich per Post (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, zu richten.

Gemeindeverwaltung Stäfa / Goldküste24