Die Kantonale Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen» (Gerechtigkeits-Initiatve), verlangt eine Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien («Versicherungs-Prämienabzug») um 1000 Franken von heute 2'600 auf 3'600 Franken pro erwachsene Person und pro Kind um 200 Franken von heute 1'300 auf 1'500 Franken.
Der Abzug soll zudem nicht mehr nach dem Landesindex der Konsumentenpreise, sondern nach der Entwicklung der Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Teuerung angepasst werden. Diese Angleichung müsste alle zwei Jahre erfolgen.
Mit der Gerechtigkeitsinitiative soll der Mittelstand entlastet werden, indem der Anstieg der Kosten für Krankenkassenprämien steuerlich besser berücksichtigt wird.
Krankenkassen-Prämien mehr als verdoppelt
Das Initiativ-Kommitee argumentiert, dass sich die Krankenkassen-Prämien seit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 1996 mehr als verdoppelt haben. Demgegenüber ist der Steuerabzug für die Prämien weitgehend unverändert geblieben. Für einen Grossteil der Bevölkerung seien die effektiven Auslagen für die Prämien jedoch wesentlich höher als der maximale Steuerabzug. Dies habe zur Folge, dass insbesondere beim Mittelstand das verfügbare Einkommen laufend sinke, weil der Lohn nicht in gleichem Umfang ansteige.