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Kanton
31.10.2022

Abstimmung vom 27. November: Darum geht's

Die Gerechtigkeits-Initiative will, dass die Bürger:innen höhere Steuerabzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien machen können. (Symbolbild) Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24
Am 27. November 2022 wird im Kanton Zürich über die Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen» (Gerechtigkeitsinitiative) mit dem Gegenvorschlag des Kantonsrates abgestimmt. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Die Kantonale Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen» (Gerechtigkeits-Initiatve), verlangt eine Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien («Versicherungs-Prämienabzug») um 1000 Franken von heute 2'600 auf 3'600 Franken pro erwachsene Person und pro Kind um 200 Franken von heute 1'300 auf 1'500 Franken.

Der Abzug soll zudem nicht mehr nach dem Landesindex der Konsumentenpreise, sondern nach der Entwicklung der Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Teuerung angepasst werden. Diese Angleichung müsste alle zwei Jahre erfolgen.

Mit der Gerechtigkeitsinitiative soll der Mittelstand entlastet werden, indem der Anstieg der Kosten für Krankenkassenprämien steuerlich besser berücksichtigt wird.

Krankenkassen-Prämien mehr als verdoppelt

Das Initiativ-Kommitee argumentiert, dass sich die Krankenkassen-Prämien seit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 1996 mehr als verdoppelt haben. Demgegenüber ist der Steuerabzug für die Prämien weitgehend unverändert geblieben. Für einen Grossteil der Bevölkerung seien die effektiven Auslagen für die Prämien jedoch wesentlich höher als der maximale Steuerabzug. Dies habe zur Folge, dass insbesondere beim Mittelstand das verfügbare Einkommen laufend sinke, weil der Lohn nicht in gleichem Umfang ansteige.

Kantonsrat und Regierungsrat dagegen

Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Volksinitiative wegen der hohen Steuerausfälle ab und haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht eine Erhöhung des Versicherungsprämien-Abzugs um 300 Franken pro erwachsene Person vor.

Steuerausfälle von 300 Mio. Franken «nicht vertretbar»

Die vorgeschlagene Erhöhung würde gemäss Kantonsrat und Regierungsrat zu jährlichen Steuerausfällen von je rund 150 Mio. Franken bei den Einkommenssteuern des Kantons und der Gemeinden führen.

Im Hinblick auf die anstehenden finanziellen Herausforderungen des Kantons und der Gemeinden seien Ausfälle von insgesamt rund 300 Mio. Franken pro Jahr nach Ansicht von Kantonsrat und Regierungsrat nicht vertretbar. Weiter würde die vorgeschlagene Anpassung des Abzugs an die Entwicklung der Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Finanzhaushalte des Kantons und der Gemeinden zusätzlich belasten.

Zudem erachten Kantonsrat und Regierungsrat eine Erhöhung des Abzugs für Kinder von 1300 Franken auf 1500 Franken als nicht erforderlich, da die mittlere monatliche Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Kinder im Kanton Zürich bei rund 100 Franken liegt und damit die Krankenkassenprämien von Kindern mit dem heutigen Abzug in der Regel bereits voll gedeckt sind.

Beide Vorlagen stehen zur Abstimmung. Werden beide Vorlagen angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage.

Weitere Informationen:

www.zh.ch

> www.gerechtigkeitsinitiative.ch

Kommunale Vorlagen

In der Region Zürcher Oberland kommen in zwei Gemeinden kommunale Vorlagen zur Abstimmung:

Grüningen:

  • Ausführungskredit über CHF 3'890'000 für den Neubau eines dritten Stockwerkes auf dem Schulgebäude Aussergass 3
  • Zusatzkredit über CHF 100'000 für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Schulgebäude Aussergass 3

Wald ZH:

  • Einführung Leitung Bildung, Teilrevision der Gemeindeordnung
Zürioberland24