Die Gemeinde Männedorf kam über eine Erbschaft zu einer Liegenschaft mit Seeanstoss. Nachdem der letzte Mieter verstorben ist, will der Gemeinderat das Haus nun verkaufen. Gleichlautende Anträge wurden bereits 2010 und 2012 zurückgewiesen. Aus diesem Grund sieht die Vorlage, welche am 27. November 2022 an die Urne kommt, neben dem Verkauf auch optional die Möglichkeit der Abgabe im Baurecht der ehemaligen Druckerei Engeler an der Seestrasse 152 vor.
Keine weiteren Ausgaben
Der Gemeinderat hat verschiedene Varianten geprüft. Eine dringende Sanierung vor einer Wiedervermietung würde mindestens 800 000 Franken kosten; die Gemeinde hat jedoch in ihrer Liegenschaftenstrategie keine Mietliegenschaften. Eine Nutzung als weiteren öffentlichen Seeanstoss sei nicht zonenkonform und ein zweckgebundener Verkauf für ein anderes Projekt ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Mitte Männedorf teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass für das Grundstück an der Seestrasse 152 in der heutigen Situation wenig Bedarf besteht. Sie hat deshalb Verständnis dafür, dass im Moment eine Lösung gesucht wird, welche die Gemeinde nicht zusätzlich finanziell belastet, da bereits grosse Ausgaben für die Übernahme des Seewasserwerkes, Sanierung Widenbad und Neubau eines weiteren Schulgebäude anstehen.
Klare Regelung beim Baurechtsvertrag
Die Abgabe im Baurecht entlastet die Gemeinde nicht nur von der anstehenden Sanierung, sondern bringt ihr auch über Jahrzehnte ein regelmässiges Einkommen. Ausserdem fällt das Grundstück nach Ablauf des Baurechtsvertrages wieder zurück an die Gemeinde, falls es nicht verlängert wird.