Grund dafür ist das neue kantonale Gemeindegesetz, das seit dem 1. Januar diesen Jahres in Kraft ist.
Das Gemeindegesetz verlangt, dass für die Erneuerung der jährlichen städtischen Beiträge an die PBZ eine Volksabstimmung stattfindet, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
Die erste Abstimmung wird in diesem Jahr stattfinden. Dabei geht es um jährlich 10,6 Millionen Franken ab 2024. Der Stadtrat hat die Vorlage nun dem Gemeinderat überwiesen.