Betroffen sind die Erdgräber Nr. E-792 bis E-815, Urnenreihengräber Nr. U-497 bis U-527 und für die Nischengräber des Bestattungsjahres 2002 ist die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen.
Der Gesellschaftsausschuss hat die Räumung der Gräber und Nischen verfügt. Die Räumung erfolgt Ende März 2023.
Wenn Sie den Grabstein oder die Nischenplatte behalten möchten, dann melden Sie dies bitte bis spätestens 15. Februar 2023 telefonisch (044 928 75 10), per E-Mail: gesundheit@staefa.ch oder schriftlich dem Fachbereich Alter und Gesundheit. Für Ansprüche, welche später bei uns eingehen/geltend gemacht werden, übernehmen wir keine Haftung.