Er will damit weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Der Gemeinderat hat sich im vorletzten Jahr aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Situation an die Budgetwerte des Kantons gerichtet und auf einen Teuerungsausgleich verzichtet. Folgerichtig hat er für 2022 die kantonalen Vorgaben ebenfalls übernommen, wie sie für die meisten Zürcher Gemeinden durch die Übernahme des kantonalen Personalrechts automatisch gelten. Die Bindung der Mitarbeitenden und Arbeitsplatzattraktivität hat aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation höchste Priorität. Deshalb folgt der Gemeinderat dem regierungsrätlichen Teuerungsbeschluss.
Mit einem Budgetbetrag von 0.6 Prozent der Lohnsumme für eine individuelle, leistungsbezogene Lohnanpassung können Leistungsträger/innen und jüngere Mitarbeitende honoriert werden.
Weitere Traktanden der Gemeinderatssitzung finden Sie im Anhang.