Am 1. November konnte man im «Tages-Anzeiger» einen Artikel über die schweizweit unterschiedlichen Anteile an für die Solarenergie genutzten Dachflächen lesen. Aus Zürcher Sicht mochte man sich ein wenig die Augen reiben: Nicht nur rangiert der Kanton im unteren Drittel des Vergleichs, sondern die seit Jahren links-grün regierte Stadt Zürich schneidet selbst unter den grossen Städten besonders schlecht ab, mit einer Ausschöpfung des Potenzials von gerade einmal 3,2 Prozent (gegenüber 5,7 Prozent beim Erzrivalen Basel).
Gründe für niederen Wert
Allerdings kann man darin nicht nur politisches Versagen sehen: Der «Tages-Anzeiger» zählt eine ganze Reihe von Gründen auf, wieso Städte sich bei der Photovoltaik schwertun. Der hohe Anteil denkmalgeschützter Gebäude spielt ebenso eine Rolle wie der generell grosse Anteil alter Bausubstanz, die schlechte Verfügbarkeit grosser Dachflächen und schliesslich der hohe Anteil von Mietern – in Zürich beträgt er 90 Prozent. Weil diese so oder so die Energiekosten übernehmen, haben die Eigentümer wenig Anreiz zur Installation von Solaranlagen.
EWZ-Einspeisevergütung niedrig
Auch eine Rolle spielt, dass das EWZ für eingespeiste Solarenergie (noch) keinen ökologischen Bonus und damit nur 8 Rappen pro Kilowattstunde vergüten kann (gegenüber 14 Rappen in Basel-Stadt). Was der «Tages-Anzeiger» nicht anspricht, ist die rasante Bautätigkeit in Zürich. Sie hätte ja, müsste man meinen, zu einer Aufholjagd der Stadt bei den Solarflächen führen müssen.
Zwei Tage nach Erscheinen des Artikels gab die Zürcher Kantonsregierung bekannt, sie habe verschiedene Verfahrenserleichterungen für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen beschlossen. Es wirkt, als wolle sie die vom «Tages-Anzeiger» publik gemachte schlechte Platzierung so schnell wie möglich wettmachen. Aber natürlich sind die Vorarbeiten für diese Massnahmen schon länger im Gang.
Ausweitung auf neue Bereiche
Ab 1. Januar 2023 wird das bereits bisher punktuell angewandte sogenannte Meldeverfahren auf neue Bereiche ausgeweitet. Bei diesem Verfahren muss ein Vorhaben lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wenn innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet werde, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrats, könne das Vorhaben umgesetzt werden.
Bei den Solaranlagen gilt die erleichterte Bewilligung für «genügend angepasste» Anlagen an Fassaden in Bauzonen (Kernzonen ausgenommen), für frei stehende Anlagen bis zu 20 Quadratmetern Fläche in Bauzonen (Kernzonen wieder ausgenommen) sowie in Industrie- und Gewerbezonen ohne Flächenbegrenzung. Steckerfertige Anlagen werden sogar weitgehend von der Bewilligungspflicht befreit. Wir dürfen also hoffen, dass zumindest der Kanton sich bald aus dem unteren Drittel hinaufgearbeitet hat.