Erholungszone Tennis, Öffentliche Auflage
Angaben zur Richtplanung: Die Vorlage zur Revision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zollikon zur Schaffung einer Erholungszone Tennis, bestehend aus den revidierten Zonenvorschriften, dem revidierten Zonenplan und dem Bericht nach Art. 47 RPV, wird öffentlich bei der Bauabteilung Zollikon aufgelegt. Während 60 Tagen ab Publikation sind alle Interessierten eingeladen, dem Gemeinderat schriftlich an Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, Einwendungen gegen die Vorlage einzureichen.
Beschluss-/Verfügungsnummer: GRB 2022-206
Beschluss-/Verfügungsdatum: 26.10.2022
Angaben zur Auflage: Bauabteilung Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon
Frist: 60 Tage Ablauf der Frist: 10.01.2023
Zolliker Strasse, Instandsetzung, Fussgängerverbindung Kirchweg und Bushaltestelle Beugi
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Zolliker Strasse in Zollikon wird im Abschnitt Dufourplatz bis Rösslirain verbreitert. Es wird eine Fussgängerverbindung beim Kirchweg mit neuem Fussgängerübergang mit Mittelinsel geöffnet. Die Bushaltestelle Beugi wird hindernisfrei umgebaut. Der Strassenoberbau, die Entwässerung und die öffentliche Beleuchtung im Abschnitt Dufourplatz bis Alte Landstrasse sowie die Lichtsignalanlage bei der Einmündung Alte Landstrasse werden erneuert.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Angaben zur Auflage: Gemeinde Zollikon, Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise: Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Ergänzende rechtliche Hinweise: Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Zollikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.12.2022
Kontaktstelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich