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Zumikon
16.11.2022

Notstromaggregat für die Feuerwehr

Die Anschaffung des Aggregats wurde separat budgetiert. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Das neue Feuerwehrgebäude wurde mit einem Anschluss für ein Notstromaggregat ausgestattet, damit bei einem Stromausfall der Betrieb trotzdem gewährleistet ist.

Bei einem Stromausfall kann mit dem Notstromaggregat das gesamte Feuerwehrgebäude von extern mit Strom versorgt werden, somit ist der Betrieb weiterhin gewährleistet.

Das entsprechende Aggregat wurde nicht als untrennbarere Bestandteil des Gebäudes eingestuft und dessen Anschaffung war deshalb separat zu budgetieren. Der Gemeinderat hat nun der im Budget enthaltenen Anschaffung eines Notstromaggregats zugestimmt und den erforderlichen Kredit in der Höhe von insgesamt CHF 43'726.20 bewilligt.

Rückforderung von Versorgertaxen

Aufgrund von zwei Gerichtsbeschlüssen des Zürcher Verwaltungsgerichts sowie des Bundegerichts im Jahr 2016 hat der Kanton Zürich und nicht die Gemeinden für die Versorgertaxen aufzukommen. Der Gemeinderat beschloss deshalb im Jahr 2016, beim Kanton die Leistungen für die Versorgertaxen für den Zeitraum 2006 bis 2016, welche gestützt auf die inzwischen aufgehobene Jugendheimgesetzgebung geleistet wurden, zurückzufordern. Es handelt sich um einen einzigen Fall über mehrere Jahre, mit einer Rückforderungssumme von total knapp CHF 127'000.00.

Nachdem das kantonale Verwaltungsgericht in Pilotverfahren mit zwei Gemeinden im März 2022 die Rechtmässigkeit dieser Rückforderungen bestätigt hat, wurden nun die Möglichkeiten für das Prozedere zur Rückzahlung erörtert. Dabei hat die kantonale Bildungsdirektion den Gemeinden drei Varianten für die Geltendmachung der Forderungen vorgeschlagen. Der Gemeinderat bevorzugt die Variante der teilpauschalierten Rückforderung.

Weitere Themen der Gemeinderatssitzung vom 7. und 9. November 2022 finden Sie im Anhang.

Gemeinde Zumikon/Goldenküste24