Dies hat das Bundesgericht entschieden und die entsprechende Bestimmung aufgehoben. Nun geht das Geschäft zurück an den Kantonsrat.
Die Änderung sieht vor, dass die Gemeinden Projekte für Gemeindestrassen ausarbeiten und festlegen, der Kanton die Vorhaben dann aber bewilligen muss. Gegen diese neue Regelung haben die Städte Zürich und Winterthur erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Das höchste Schweizer Gericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Gemeinden vorgängig ihre Position nicht ausreichend darlegen konnten.
Es fand keine vorgängige Vernehmlassung statt. Die Konsultation der Bezirksräte und ein Hearing mit zwei Vertretern des Gemeindepräsidentenverbands reiche nicht aus, damit das in der Kantonsverfassung festgeschriebene Anhörungsrecht der Gemeinden als erfüllt erachtet werden könne. Die Gemeindeautonomie sei somit verletzt worden.
Weite Kontrollbefugnis
Der Regierungsrat stellte sich auf den Standpunkt, dass die bisherige Bestimmung des Strassengesetzes gegen das Raumplanungsgesetz (RPG) und damit gegen übergeordnetes Recht verstosse. Strassenprojekte stellten so genannte Sondernutzungspläne dar, die laut RPG zwingend vom Kanton bewilligt werden müssten. Insofern führe die neue Bestimmung nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Gemeinden.
Das Bundesgericht sieht das anders. Das neue kantonale Recht schränke die Gemeinden nämlich über das vom RPG zwingend geforderte Mass hinaus ein.