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20.11.2022
20.11.2022 10:30 Uhr

Farbe bekennen für Kinderrechte

Mehr als dreissig Jahre später sind die Kinderrechte noch immer für viele Kinder nicht umgesetzt. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Am 20. November 2022 jährt sich die Unterzeichnung der UN Kinderrechtskonvention zum 33. Mal. 196 Staaten haben die Konvention unterzeichnet.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie sichert jedem Kind, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status, universelle Rechte zu.

Doch auch nach mehr als dreissig Jahren sind die Kinderrechte noch immer für viele Kinder nicht umgesetzt.

So heisst es dieses Jahr

Turn the World blue – Farbe bekennen für Kinderrechte!

Auf der ganzen Welt wird am internationalen Tag der Kinderrechte die Farbe Blau über alle Kontinente hinweg zum verbindenden Symbol und zum sichtbaren Ausdruck, dass die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention endlich für jedes Kind Wirklichkeit werden müssen.

Durch Krieg, Klimakrise und die Folgen der Covid-19-Pandemie ist die Lage vieler Kinder auf der Welt dramatisch. Armut, Hunger und fehlende Bildungsmöglichkeiten bedrohen das Leben und die Zukunft von Millionen Mädchen und Jungen weltweit. Auch in der Schweiz werden Kinder oft noch immer nicht ausreichend geschützt, gefördert und beteiligt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Keine verbindliche Erklärung

Lange galt das Kind als Besitz seiner Eltern beziehungsweise seines Vaters. Die Eltern bestimmten über sein Leben, seine Ausbildung und seine Arbeitskraft. Das Kind musste Gehorsam leisten. Erst mit der Industrialisierung und die Schulpflicht begann man zwischen der Welt der Kinder und Erwachsenen zu unterscheiden.

Die Pädagogin Ellen Key erklärte 1902 das 20. Jahrhundert zum Jahrhundert des Kindes. Trotz dass Kriege, Aids und ausbeuterische Arbeit Kinder nach wie vor um ihre Kindheit bringen, gilt das 20. Jahrhundert als wichtigste Epoche in der Geschichte der Kinderrechte.

In der Menschenrechtserklärung von 1924 finden sich gewisse Aussagen zu Gunsten vom Schutze des Kindes, doch eine neue Erklärung der Rechte des Kindes verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen erst am 20. November 1959. Seiher gilt dieser Tag als Tag der Kinderrechte. Wichtig darin sind, dass das Kind einen Namen, eine Staatszugehörigkeit oder unentgeltlichen Unterricht haben muss und darf. Sie ist leider kaum verbindlicher als die Genfer Erklärung.

Quelle: Unicef

Patricia Rutz/Goldküste24