Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Meilen
23.11.2022

Ärztin weist Schuld von sich

Die Ärztin steht nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Die Ärztin verschrieb die Medikamente täglich, statt wöchentlich, worauf der Patient innerhalb einer Woche verstarb.

Aufgrund der Fehlmedikation starb der Patient an Multiorganversagen. Die Ärztin steht nun wegen fahrlässiger Tötung seit Dienstag vor Gericht. Wie die Zürichsee-Zeitung schreibt, bestritt sie den falschen Eintrag in die Krankenakte ihres Patienten nicht. Sie glaubt jedoch nicht, dass der Tod ihres Patienten mit der falschen Dosierung zusammenhängt.

Ein Telefon mit der Frau des verstorbenen Patienten führte zur Falschdosierung. Damals ging es dem Patienten wieder schlechter. Er hatte geschwollene Finger und Handgelenke. Die Ärztin schloss auf dei seit Jahren bestehende Krankheit, die wieder verstärkt aufgetreten war. Am Telefon sagte sie der Ehefrau, dass der Patient einmal wöchentlich das schon verschriebene Medikament nehmen solle. Doch auf der Telefonnotiz vermerkte sie versehentlich, dass der Patient das Medikament täglich einnehmen solle.

Nach vier Wochen wäre die Nachkontrolle angesagt gewesen, doch der Zustand des Patienten hatte sich weiter verschlechtert, sodass die Ärztin den Patienten sofort ins Spital schickte. Eine weitere Woche später verstarb der Patient.

Die Ärztin rechtfertigte sich mit der Corona-Zeit, in der keine Patienten in die Praxis kommen durften. Aufgrund der Beschreibung der Frau nahm sie an, dass der Patient wieder einen Schub seiner Krankheit gehabt hätte. Da es sehr hektisch gewesen sei an diesem Tag, seien die Abläufe an diesem Tag durcheinandergeraten. Sie konnte sich aber nicht an falsche Telefonnotiz erinnern.

In der Praxis gab es daraufhin eine Kettenreaktion. Die falsche Dosierung wurde von einer Assistentin ausgedruckt und auf die Verpackung des Medikaments geklebt. Leider bekam die Ärztin das Medikament nicht mehr zur Kontrolle zu sehen, wie das sonst üblich ist.

Als der Patient wegen seines schlechten Zustandes im Spital Zollikerberg war, und die Ärztin die Krankenakte nochmals durchsah, fiel ihr der eigene Fehler auf.

Das unabhängige Gutachten ergab, dass die hohe Dosierung des Wirkstoffs zum Tod des Patienten führte. Der Verteidiger forderte einen privaten Gutachter. Das Gericht gab dem jedoch nicht statt.

Schadenersatz gefordert

In seinem Plädoyer beantragte der Verteidger dennoch einen Freispruch für seinen Klientin. Der Umstand der Überdosierung sei nicht eindeutig bewiesen. Auch der Tod sei nicht zurückzuführen auf die Überdosierung, denn der Patient hatte viele Vorerkrankungen.

Für den Staatsanwalt ist es eine Missachtung der Sorgfaltspflicht. Es besteht kein Zweifel, dass der Patient das Medikament falsch eingenommen habe, weil sich sein Gesundheitszustand daraufhin so schnell verschlechtert habe.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 5000 Franken. Der Sohn des Verstorbenen forderte einen Schadenersatz von 25000 Franken. Die Lebenspartnerin des Verstorbenen wurde nach dem Vorfall alkoholabhängig und ein Pflegefall.

Das Urteil steht in den nächsten Tagen in Aussicht.

 

Patricia Rutz/Goldküste24