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Stäfa
25.11.2022

Unterschutzstellung Wohnhaus Lattenbergstrasse

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung auf. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Das Wohnhaus Vers.-Nr. 1447, Kat.-Nr. 2181, Lattenbergstrasse 47, 8712 Stäfa, ist im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG ein Schutzobjekt und wird gemäss § 205 lit. c PBG unter kommunalen Denkmalschutz gestellt.

Die Liegenschaft besteht aus Hauptgebäude, Stallscheune und Quergiebelanbau.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stäfa während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation angerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Stäfa/Goldküste24