Schlittelwege:
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Hinweisschild «Kein Winterdienst».
Zusätzlich bei günstigen Schneeverhältnissen: «Allgemeines Fahrverbot». Zufahrt zur Deponie Schneider, zum Wasserreservoir sowie Fahrten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke nur in Fahrtrichtung See sind gestattet.
Gemäss Beschluss des Polizei- und Verkehrsausschusses Meilen vom 27. Oktober 2021 und in Anwendung von § 5b der Kantonalen Signalisationsverordnung (KSigV) vom 21. November 2001 werden die nachstehenden Strassen während der Wintersaison 2022/2023 als Schlittelwege (kein Winterdienst, Pfaden verboten) bezeichnet und wie folgt signalisiert:
Schumbelstrasse, ab Herrenweg bis Hof Bolleter
Hinweisschild «Kein Winterdienst».
Zusätzlich bei günstigen Schneeverhältnissen: «Allgemeines Fahrverbot». Zufahrt zur Deponie Schneider, zum Wasserreservoir sowie Fahrten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke nur in Fahrtrichtung See sind gestattet.
Toggwilerstrasse, ab Herrenweg bis Erlenstrasse
Hinweisschild «Kein Winterdienst».
Zusätzlich bei günstigen Schneeverhältnissen: «Allgemeines Fahrverbot». Nötige Zubringerfahrten sowie Fahrten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke nur in Fahrtrichtung See sind gestattet. Für Bewohner Hof Bannacher von der Mittelbergstrasse bis zum Hof in Fahrtrichtung Berg ist die Zufahrt gestattet.
Guldenerstrasse, ab Staldengut bis Waldrand
Gefahrensignal «Schlittelweg» mit Hinweisschild «Kein Winterdienst».
Auf den genannten Strassen ist das Pfaden durch Private verboten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Für das Neubeurteilungsverfahren wird die aufschiebende Wirkung entzogen.