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Kanton
30.11.2022

Asylcontainer müssen geprüft werden

Auch Container für Geflüchtete müssen eigentlich behindertengerecht sein. Eine Zürcher Gemeinde muss nun überprüfen, ob ein Umbau verhältnismässig wäre. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Eine Zürcher Gemeinde will Container für Geflüchtete aufstellen – die allerdings nicht behindertengerecht sind. Das kantonale Baurekursgericht hat nun entschieden, dass die Gemeinde über die Bücher muss.

Die Zeit drängt, und die Zürcher Städte und Gemeinden arbeiten derzeit intensiv daran, genügend Plätze für Geflüchtete bereitstellen zu können. Eine Gemeinde wollte dafür eingeschossige Container aufstellen, die je drei Wohneinheiten mit drei Zimmern bieten sollten. Dazu jeweils Duschen und ein gemeinsamer Waschraum.

Die Inbetriebnahme verzögert sich nun. Grund dafür ist ein Rekurs der «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt», die sich für hindernisfreie Architektur einsetzt. Die Stiftung kritisierte, dass die Container nicht barrierefrei seien.

Das Baurekursgericht gibt der Stiftung nun teilweise Recht, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die Gemeinde muss nun prüfen, ob ein Umbau der Container finanziell verhältnismässig wäre. Um welche Gemeinde es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Keystone-SDA/Goldküste24