Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 7. Dezember 2022, in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und wird auch hier auf der Website aufgeschaltet werden.
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung am 2. Dezember 2022 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
(§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) - und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.