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Männedorf
07.12.2022

Budget und Steuerfuss 93 Prozent genehmigt

Die Leistungsvereinbarung Verein Kulturschüür Männedorf wurde genehmigt. (Symbolbild) Bild: maennedorf.ch
Gegen diese Beschlüsse kann beim Bezirksgericht Meilen innert fünf Tagen schriftlich einen Rekurs erhoben werden.

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Leistungsvereinbarung Verein Kulturschüür Männedorf
    Genehmigung
  2. Budget 2023 und Festsetzung des Steuerfusses auf 93 Prozent.
    Genehmigung mit Änderung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG)
und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 ff VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss, ist soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die
unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung steht ab Montag, 12. Dezember 2022 auf der Website und im Fachbereich Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, zur Einsicht offen.

Gemeinde Männedorf/Goldküste24