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Lifestyle
30.12.2022

Kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch

Es gibt sehr viele Gründe, weshalb man ein Weihnachtsgeschenk umtauscht. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Wenn der geschenkte Pullover zu gross ist, der BH zu klein, das Spielzeug nicht altersgerecht oder das Buch doppelt im Regal steht, dann ist Zeit für einen Umtausch.

Für Kundinnen und Kunden ist es selbstverständlich, dass Waren, die nicht passen, umgetauscht werden können. Nach Weihnachten kommt besonders viel wieder auf den Ladentisch. Viele wissen nicht, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe in der Schweiz gibt. Doch viele Geschäfte am Zürichsee zeigen sich kulant, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet.

Gutschrift oder anderes Produkt

Spielzeugartikel können grundsätzlich umgetauscht werden, jedoch nur gegen Vorweisung einer Quittung. Im Spielzeugladen Prinzli in Stäfa erhalten die Kundinnen und Kunden entweder eine Gutschrift oder man kann sich für ein anderes Produkt entscheiden. Das Spielzeug muss einfach in der Originalverpackung und unbeschädigt sein, da es wieder verkauft wird.

Auch andere Geschäfte am Zürichsee handhaben dies so. Mode Keller in Thalwil gibt nur eine Gutschrift in Ausnahmefälle. Wenn die Grösse oder die Farbe nicht passt, dann ist zumindest ein Umtausch sicher möglich. Wenn die Beratung gut ist, dann werden weniger Waren umgetauscht, wie die Firma Vanoli, Fachgeschäft für Küche und Haushalt in Thalwil feststellt. Ein Umtausch oder eine Gutschrift ist dort immer möglich.

Auch Migros und Coop sind kulant

Es fällt auf, dass sich viele Menschen gut informieren, bevor sie ein Geschenk kaufen und somit wird auch ein Umtausch verhindert. Oft werden Gutscheine verschenkt, damit der/die Beschenkte von Anfang an selber aussuchen kann.

Migros, die Tochtergesellschaften Micasa und Melectronics nehmen ein Produkt innerhalb von 30 Tagen ab Kauf- oder Lieferdatum zurück, auch bei Online-Bestellungen. Die Originalverpackung muss unbeschädigt sein und darf keine defekten Teile aufweisen, ebenfalls müssen alle Teile des Produkts vorhanden sein.

Bei Coop gilt die Zufriedenheitsgarantie. Wenn eine Kundin oder ein Kunde nicht zufrieden mit dem Produkt ist, dann kann es zurückgebracht werden und das Geld wird zurückerstattet, sogar wenn kein Kassenbon vorliegt, allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag. Nur Unterwäsche und Bademode wird nicht umgetauscht oder zurückgenommen aus Hygienegründen.

Patricia Rutz/Goldküste24