Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) wird die Bushaltestelle «Ritterhaus» normgerecht und hindernisfrei ausgebaut. Im Zuge dieser Massnahme wird die Anpassung der Fussgängerschutzinsel sowie des Einlenkers in die Seestrasse vorgenommen und somit die Infrastruktur der Verkehrsteilnehmenden verbessert.
Angaben zur Auflage
Die Pläne liegen vom 06.01.2023 bis 06.02.2023 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, 2. Stock, Büro 201A, 8712 Stäfa zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Stäfa.
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche, zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Gemeindeverwaltung Stäfa, Tiefbauprojekte, z.Hd. Kanton Zürich, Goethestrasse 16, Postfach 535, 8712 Stäfa.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.02.2023
Kontaktstelle:
Verfügende Stelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich