Über zahnmedizinische Behandlungen im Bereich der Asylfürsorge, welche die Kosten von insgesamt 500 Franken überschreiten, entschied bisher die Sozialbehörde über die Kostengutsprache (Beschluss vom 17. April 2018). Aufgrund der hohen Anzahl von Personen mit Schutzstatus S kann neu der Sozialdienst Kostengutsprachen für Zahnbehandlungen bis 1'500 Franken leisten. Bei teureren Zahnbehandlungen (über 1'500 Franken) entscheidet weiterhin die Sozialbehörde über die Kostengutsprache.
Zollikon
29.03.2023
Zahnmedizinische Behandlungen – Asylfürsorge

Auch Asylsuchende brauchen Zahnbehandlungen. (Symbolbild)
Bild:
zollikon.ch
Der Sozialdienst kann neu Kostengutsprachen für Zahnbehandlungen bis 1'500 Franken leisten.