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Stäfa
05.05.2023
05.05.2023 08:49 Uhr

Antenne von Sunrise kommt

Die Anwohnenden wollen keine Verschandelung des historischen Ortsbilds. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Die Anwohnenden begehrten auf, wollten die 5G-Antenne von Sunrise nicht. Der Stäfner Gemeinderat verweigerte die Baubewilligung im letzten Herbst, was für die Anwohnenden begrüssten.

Sunrise wehrte sich gegen diesen Entscheid, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet. Nun hat sich das Baurekursgericht mit dem Fall befasst und auch mit den Argumenten der Parteien. Der Gemeinderat ist, gestützt auf ein Gutachten, der Meinung, dass die Antenne nicht in den historischen Dorfkern von Uelikon passt. Sie störe das Ortsbild massgeblich, auch wenn sie in einem lichtgrauen Kunststoffgehäuse eingepackt und auf dem Flachdach nicht als Antenne erkennbar wäre.

Die Anwohnenden wollen keine Verschandelung des historischen Ortsbilds», keinen «Kühlturm» vor der Nase, keine Strahlung und keine Wertverminderung ihrer Liegenschaft.

Sunrise bekommt jedoch vom Baurekursgericht recht, denn nicht alle Argumente sind gemäss ihnen, stichhaltig. Sie stellten sich die Frage, ob denn die Antenne sich tatsächlich nicht im Quartier einordnen könne, wie dies behauptet wird.

Das Gericht hält laut der ZSZ fest, dass es sich um objektive, nachvollziehbare Kriterien stützen müsse und nicht nur auf Empfindungen. Daher ist die Meinung eines Aussenstehenden wichtig.

Laut Baurekursgericht tragbar

Das Baurekursgericht hat alles von unterschiedlichen Perspektiven her beobachtet und ist zum Schluss gekommen, dass es für einen neutralen Beobachter keine Störung wegen einer Antenne gibt. Es sagt: Die ummantelte und in schlichtem Grau geplante Mobilfunkanlage füge sich sogar «visuell einwandfrei» auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Rainstrasse ein. Mit einer Höhe von 3,5 Metern und einem Durchmesser von 1,7 Metern ist sie tragbar.

Die Gemeinde ist etwas anderer Meinung. Der Ortsbildschutz ist nicht gewährleistet, wenn die Antenne einfach kaum sichtbar ist. Nach dem Gericht wird die Kernzone selbst zum Schutzobjekt. Die Rekursinstanz stellt eine Annahme in Abrede, die in Streitfällen um Antennen oft vorgebracht wird. Bei der Frage, ob sich eine Antenne gut ins Ortsbild einordne, gehe es nicht darum, «die bisherige, von Nachbargebäuden aus bestehende Aussicht weiterhin freizuhalten».

Mit diesen Erwägungen hat das Baurekursgericht den Rekurs von Sunrise gutgeheissen. Ein Gegner der Interessengemeinschaft Uelikon bezeichnet den Enscheid als katastrophal. Einige der IG wollen den Entscheid weiterziehen. Sie sind von der Gemeinde enttäuscht, dass diese einen Weiterzug nicht unterstützt. Die Gemeinde hält das Urteil für plausibel und inhaltlich sauber begründet, somit ist ein Weiterzug in ihren Augen aussichtslos.

 

Patricia Rutz / Goldküste24