Gegendarstellung des Stadtrates von Rapperswil-Jona
«Linth24 hat behauptet, der Kanton habe nicht beantwortet, ob der Landverkauf an die Sinoswiss AG durch den Stadtrat eine «Aushebelung des Volksrechts» bedeutete. Man suche im Entscheid «vergeblich, ob der Stadtrat nun das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht unterlaufen hat». Das stimmt nicht. Tatsächlich hat das Kantonale Departement des Innern auf S. 2 seines Entscheides vom 11. Mai 2023 klar festgehalten, dass mit dem Landverkauf «die Finanzkompetenzen der Stadt Rapperswil-Jona eingehalten wurden» und dieser Verkauf «von Stadtrat abschliessend, d.h. ohne Unterstellung unter das fakultative Referendum, beschlossen werden» konnte. Das Departement hat damit die Behauptung, es sei «das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht, unterlaufen» worden, klar verworfen.» (Die Redaktion von Linth24 hält an Ihrer Darstellung fest.)
Wie zu erwarten war: Das Departement des Innern schützt den Verkauf von 2'000 m2 städtischem Land im Joner Schachen an ein China-Unternehmen. Dies teilt Regierungsrätin Laura Bucher diese Woche mit. Damit wehrte sie die Beschwerde von Ex-SP-Präsident Hanspeter Raetzo gegen den Landverkauf ab.
Vieles irritiert am China-Deal
Der Bescheid aus St. Gallen erstaunt fachlich und generell, denn vieles am China-Deal irritiert: Der Stadtrat informierte erst darüber, als Linth24 Auskunft verlangte.
Wenig glaubwürdig sagte Stadtpräsident Stöckling dazu, die Stadt habe unabhängig von Linth24 informiert. Nach 22 Monaten Geheimhaltung! Wer’s glaubt…
Stossend ist auch, dass das Land nicht wie üblich im Baurecht abgegeben wird. Der Stadtpräsident sagte dazu: In China kenne man das Baurecht nicht. Derweil jeder weiss, dass es in China nur in einer Art Baurecht gibt. Und sowieso: Muss uns interessieren, was China kennt?
Stadtrat traute Deal selbst nicht
Heute weiss man auch: Der Stadtrat misstraute dem Landverkauf selbst. Er erkundigte sich bei SRF-Korrespondenten, Botschaften und beim Kanton. Er wusste also, wie heikel das Geschäft ist, hielt es aber trotzdem vor den Bürgern geheim.
Auch die Eile macht stutzig: Der Deal wurde 21. April 2021 unterschrieben, derweil die kaufende China-Gesellschaft noch nicht einmal gegründet war. Und zeitgleich im Bundesrat die Motion «Lex China» in Arbeit war. War der Stadtrat Helfer der Chinesen?
Was bei anderer Schätzung?
Erstaunlich ist auch, dass die Landpreis-Schätzung erst einen Tag vor Vertragsunterzeichnung vorlag. Erst auf dessen Basis konnte sich der Stadtrat die Verkaufskompetenz zuschanzen. Was wäre passiert, wenn Schätzung eine Million höher gewesen wäre?
Fakultatives Referendum unterlaufen
Am meisten stört, dass der Verkauf des städtischen Landes nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Denn gemäss Artikel 6.2 der Gemeindeordnung muss ein solcher ab 2 Millionen Franken dem Referendum unterstellt werden. Der Verkaufspreis aber lag 2.4 Millionen.
Schätz- oder Verkaufspreis?
Nun argumentiert der Stadtrat, für das Referendum sei nicht der Verkaufspreis, sondern der Schätzwert massgebend, und der habe unter 2 Millionen gelegen.
Tatsächlich ist die Gemeindeordnung in dieser Frage unklar. Es geht nicht klar hervor, welcher Wert für die Stadtrats-Kompetenz zählt. Selbst Sachverständige rätseln. Oder führen aus, für die Ansetzung des Referendums zähle der Land-Verkaufspreis .
Gefallen aus St. Gallen?
Zu dieser Frage schreibt St. Gallen in seinem Brief vom 11. Mai 2023 nur, gemäss der Gemeindeordnung sei der Stadtrat für Liegenschaftsverkäufe bis 2 Millionen zuständig. Zur Problematik Schätzwert oder Verkaufspreis verliert er kein Wort. Damit gewinnt man den Eindruck, der eher lapidare Bescheid aus St. Gallen habe der hiesigen Regierung einen Gefallen machen wollen, statt sich ernsthaft mit dem Thema der Ratskompetenz zu beschäftigen.
Problem Baubewilligung
Nur wird der Stadtrat bald die Baueingabe der Chinesen prüfen müssen. Doch auch hier wird es problematisch. Denn in Artikel 8 des Land-Verkaufsvertrags verpflichtete sich die Stadt, «sämtliche notwendige Baugesuchsunterlagen ohne Verzug zu unterzeichnen». Damit ist der Stadtrat eigentlich Partner der chinesischen Bauherren und müsste - für einmal berechtigt - in den Ausstand treten.
Hängig ist auch noch die Beantwortung der Fragen gemäss Öffentlichkeitsgesetzt. Die Frist dazu ist seit Ende April abgelaufen.