Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Männedorf
18.05.2023

Festlegung des Gewässerraums

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. (Symbolbild) Bild: Jonas Ingold/LID
Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Männedorf: Öffentliche Auflage

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem
müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Männedorf den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.

 

Angaben zur Auflage

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Männedorf die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 17. Mai bis zum 21. Juli 2023 bei der Abteilung Infrastruktur und Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am Freitag, 19. Mai 2023 wegen der Auffahrtsbrücke geschlossen bleibt und erst am 22. Mai 2023 wieder geöffnet ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 21. Juli 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Abteilung Infrastruktur und Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingereicht werden. 

Gemeinde Männedorf / Goldküste24