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Küsnacht
29.05.2023

Swisscom-Antenne kommt – Kampf geht aber weiter

Das Gericht stimmte allerdings den Rekurrenten in einigen Punkten zu. (Symbolbild) Bild: Linth24
Der Streit um die Handyantenne an der Goldbacherstrasse 58 dauert schon seit Februar 2014. Nach neun Jahren und fünf Gerichtsurteilen erleiden die Anwohner eine herbe Niederlage.

Das Baurekursgericht hat ihren Rekurs gegen die Baubewilligung der Mobilfunkanlage abgewiesen, wie einem kürzlich publizierten Urteil zu entnehmen ist. Dies, obwohl das Gericht den Rekurrenten in einigen Punkten zustimmt, dies berichtet die Zürichsee-Zeitung.

1997 wurde an der Goldbacherstrasse bereits eine Antenne in Betrieb genommen, allerdings ist sie seit ein paar Jahren abgeschaltet. Die Swisscom möchte sie allerdings aufrüsten und wieder in Betrieb nehmen. Eine erste Baubewilligung dafür wurde nach Rekursen aufgehoben, da ein Standortnachweis fehlte. Im neuerlichen Baugesuch reichte die Swisscom diesen nach.

Der Standortnachweis war nötig, da in Küsnacht seit circa 10 Jahren nur in bestimmten Zonen Handyantennen gebaut werden dürfen. Reine Wohnzonen gehören nicht dazu, dort sind Antennen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zum Beispiel, wenn die Mobilfunkversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.

Die Swisscom hält den Rekurenten entgegen, dass das in diesem Fall auch nicht gewährleistet ist. Doch die Anwohnenden zeigen auf, dass das Gebiet bereits mit 4G und 5G versorgt ist. An der alten Landstrasse 25 gibt es bereits eine Antenne eines anderen Anbieters. Warum die Swisscom nicht dort baue, erschliesse sich aus dem Standortnachweis nicht.

Emissionen würden überschritten

Das Gericht teilt diese Kritik. Die Swisscom lege zwar plausibel dar, dass die geplante Antenne nur der Quartierversorgung dient und darum nicht zu weit weg stehen könne, weshalb kaum Standorte in erlaubten Zonen infrage kämen. Aber warum der bestehende Standort an der Alten Landstrasse nicht ausgebaut werden könne, gehe aus dem Bericht nicht hervor.

Die Swisscom hat den Anwohnenden in einer Mail erklärt, weshalb eine zusätzliche Antenne notwendig sei und jene an der Alten Landstrasse eben nicht ausgebaut werden könne. Die Strahlengrenzwerte sind dort fast ausgeschöpft. Ein Ausbau würde bedeuten, dass die Emissionen für einen einzelnen Antennenstandort überschritten werde. Dass die Antenne der Swisscom dennoch in der Nähe zu stehen kommen solle, habe mit den zu betreibenden Frequenzen zu tun. Diese ergänzten sich gegenseitig und stellten so eine bessere Versorgung sicher. Die erwähnte Abdeckung, zeige lediglich auf, dass das Gebiet mit 4G und 5G versorgt ist. Wie gut versorgt und wie hoch die Kapazität ist, die zur Verfügung steht, gibt die von den Rekurrenten zur Verfügung gestellte Karte keine Auskunft.

Urteil wird weitergezogen

Für das Gericht sind diese Ausführungen plausibel und nachvollziehbar. Deshalb ist es der Ansicht, dass der Standortnachweis der Swisscom sehr wohl genügend ist. Der Rekurs gegen die Baubewilligung wird daher abgewiesen.

Die Rekurrenten werden laut der Zürichsee-Zeitung den unverständlichen Entscheid weiterziehen. Es ist das sechste Mal, dass sich ein Gericht mit diesem Antennenstreit befassen muss.

Patricia Rutz / Goldküste24