Das Baurekursgericht hat ihren Rekurs gegen die Baubewilligung der Mobilfunkanlage abgewiesen, wie einem kürzlich publizierten Urteil zu entnehmen ist. Dies, obwohl das Gericht den Rekurrenten in einigen Punkten zustimmt, dies berichtet die Zürichsee-Zeitung.
1997 wurde an der Goldbacherstrasse bereits eine Antenne in Betrieb genommen, allerdings ist sie seit ein paar Jahren abgeschaltet. Die Swisscom möchte sie allerdings aufrüsten und wieder in Betrieb nehmen. Eine erste Baubewilligung dafür wurde nach Rekursen aufgehoben, da ein Standortnachweis fehlte. Im neuerlichen Baugesuch reichte die Swisscom diesen nach.
Der Standortnachweis war nötig, da in Küsnacht seit circa 10 Jahren nur in bestimmten Zonen Handyantennen gebaut werden dürfen. Reine Wohnzonen gehören nicht dazu, dort sind Antennen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zum Beispiel, wenn die Mobilfunkversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.
Die Swisscom hält den Rekurenten entgegen, dass das in diesem Fall auch nicht gewährleistet ist. Doch die Anwohnenden zeigen auf, dass das Gebiet bereits mit 4G und 5G versorgt ist. An der alten Landstrasse 25 gibt es bereits eine Antenne eines anderen Anbieters. Warum die Swisscom nicht dort baue, erschliesse sich aus dem Standortnachweis nicht.