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Männedorf
04.06.2023

Barrierefreie Bushaltestellen Asylstrasse

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes verlangt, dass Bushaltestelle bis Ende 2023 behindertengerecht angepasst werden. (Symbolbild) Bild: hindernissfreie-architektur.ch
Mit der Sanierung der Asylstrasse soll der behindertengerechte Ausbau der beiden Bushaltestellen Asylstrasse Nr. 60 und Nr. 78 realisiert werden.

Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023:

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) verlangt, dass Bushaltestellen bis Ende 2023 den Bedürfnissen von alters- und behinderungsbedingt beeinträchtigten Menschen angepasst werden.

Mit der Sanierung der Asylstrasse soll der behindertengerechte Ausbau der
beiden Bushaltestellen Asylstrasse Nr. 60 (Richtung Sonnenfeld) und Nr. 78 (Richtung Bahnhof) realisiert werden. Auf der Seite der Asylstrasse Richtung Bahnhof ist neu ein Buswartehaus geplant.

Für den barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Asylstrasse an der Asylstrasse wurde ein Kredit von CHF 394'000 inkl. MwSt. bewilligt.

Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 GG, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist.

Sachwerte sind gemäss § 5 VGG laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-, oder Bauschäden auftreten.

In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum. Bei den Bushaltestellen besteht gesetzlicher Handlungsbedarf (BehiG).
In zeitlicher Hinsicht besteht ebenfalls kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen gemäss BehiG bis Ende 2023 umgesetzt sein muss.

In örtlicher Hinsicht besteht kein Entscheidungsspielraum, da es sich um eine ortsgebundene Anlage handelt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 ff VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinde Männedorf / Goldküste24