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Stäfa
09.06.2023

Schutzwürdigkeit – Moritzbergstrasse 34, Ürikon

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung auf. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Stäfa
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen SCS Swiss Child Support Foundation mit Sitz in Zürich wird genehmigt.

Die SCS Swiss Child Support Foundation mit Sitz in 8001 Zürich, Talstrasse 20, ist Eigentümerin des Grundstücks Kat.-Nr. 9918, Moritzbergstrasse 34, 8713 Uerikon, vertreten durch den Präsidenten des Stiftungsrates, Dr. Philippe Meyer und der Gemeinde Stäfa. Es ging um die Beurteilung der Schutzwürdigkeit, Unterschutzstellung – Schutzvertrag, Vers.-Nr. 132 (Inventarobjekt), Moritzbergstrasse 34, Kat.-Nr. 9918, 8713 Uerikon. Der Vertrag wurde genehmigt.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stäfa während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Stäfa / Goldküste24