Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 hat die Bürgerrechtskommission Küsnacht die Durchführung des Grundkenntnistests im Einbürgerungsverfahren als Folge der neuen kantonalen Bestimmungen per 1. Juli 2023 an eine externe Institution ausgelagert.
Auf Gesuche, die vor dem 1. Juli 2023 beim Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht werden, ist das bisherige Recht (Prüfung der Grundkenntnisse durch die Bürgerrechtskommission) anwendbar.
Die Bürgerrechtskommission beantragte beim Gemeinderat die entsprechende Genehmigung der Teilrevision des Reglements über das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht (Bürgerrechtsreglement) und das Inkrafttreten der teilrevidierten Fassung per 1. Juli 2023.