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Küsnacht
15.06.2023

Teilrevision kommunales Bürgerrechtsreglement

Gegen den Entscheid kann schriftlich Rekurs erhoben werden. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Bürgerrechtsreglements mit Beschluss vom 1. Juni 2023 genehmigt und damit der Auslagerung des Grundkenntnistests zugestimmt. Die Änderungen treten per 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 hat die Bürgerrechtskommission Küsnacht die Durchführung des Grundkenntnistests im Einbürgerungsverfahren als Folge der neuen kantonalen Bestimmungen per 1. Juli 2023 an eine externe Institution ausgelagert.

Auf Gesuche, die vor dem 1. Juli 2023 beim Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht werden, ist das bisherige Recht (Prüfung der Grundkenntnisse durch die Bürgerrechtskommission) anwendbar.

Die Bürgerrechtskommission beantragte beim Gemeinderat die entsprechende Genehmigung der Teilrevision des Reglements über das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht (Bürgerrechtsreglement) und das Inkrafttreten der teilrevidierten Fassung per 1. Juli 2023.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Akten liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.

Gemeinde Küsnacht, Bürgerrechtskommission / Goldküste24