Die Richtlinie über die Entscheidungsbefugnisse im Fachbereich Hochbau (Hoc Ri), SR 6.03.201, Version 1.000 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Die Richtlinie wird per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Die Richtlinie kann während der Rekursfrist beim Fachbereich Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf eingesehen werden. Sie ist bei den Rechtserlassen auf der Website www.maennedorf.ch veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.