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Zumikon
27.06.2023

Gemeinde überschreitet ihre Kompetenzen

Das Verwaltungsgericht entscheidet sich für das Bauvorhaben und gegen die Argumentation der Gemeinde. (Symbolbild) Bild: zvg
Zwei Jahre und ein paar Gerichtsverfahren später können die Neubauten, für die ein Einfamilienhaus abgerissen werden soll, dennoch entstehen.

Im Juli 2021 hat der Gemeinderat die Baubewilligung für drei Einfamilienhäuser an der Langwisstrasse im östlichen Dorfteil verweigert, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet.

In der Zwischenzeit haben sich viele Menschen mit der Frage befasst, was denn in das ruhige Aussenquartier Chapf passt und was nicht.

Die Gemeinde argumentierte damals, dass das Bauvorhaben schlicht nicht ins Quartier passe, obwohl es sämtliche Anforderungen an die kommunale Bau- und Zonenordnung erfüllte.

Beurteilungsspielraum überschritten

Die genaue Definition des Gemeinderates war, dass die geplante Aufteilung des zulässigen Bauvolumens auf drei Häuser jedoch zu einer ungewohnten Dichte in diesem Gebiet führe und weiter der Ansicht ist, dass durch die Bau- und Zonenordnung zwar eine dichtere Bebaubarkeit möglich ist, aber diese zugunsten der Durchgrünung nicht vollständig ausgeschöpft werden sollte.

Das Verwaltungsgericht findet nun, dass die Gemeinde einen gewissen Beurteilungsspielraum überschritten habe. Gegenüber dem Verwaltungsgericht argumentierte der Gemeinderat zudem, es gelte den Quartiercharakter zu berücksichtigen, der durch grosse Einfamilienhäuser, erhebliche Abstände zwischen den einzelnen Baukörpern und üppige Durchgrünung geprägt sei.

Die Gemeinde meint weiter; «wenn nun anstelle eines bestehenden Hauses die drei besagten kleineren Bauten realisiert würden, verteile sich die Kubatur über das gesamte Grundstück. Dadurch entstehe «eine Insel mit kleinen, kasernenartig anmutenden Baukörpern».

Auch Anwohnende kritisierten die unübliche Kleinteiligkeit innerhalb des Baugrundstücks. Die Bauherrin und die Architekten waren verwundert, da ihnen sonst vorgeworfen wird, dass sie zu kleine Einfamilienhäuser bauen würden. Dass das Grundstück zu wenig begrünt ist, stimmt nicht, denn der Anteil der bepflanzten Fläche beträgt 57 Prozent.

Neue Formsprache – durchaus akzeptabel

Das Projekt mit drei kleinteiligen Häusern auf einem einzigen Grundstück hat eine neue Formsprache, doch dies führt nicht dazu, dass sich das Projekt ungenügend ins Quartier einordnet.

Das Viertel ist keineswegs so einheitlich, wie es die Gemeinde darstellt. Es gibt grosszügige Landhäuser, doch auch kleinere Parzellen mit bescheideneren Häuser. Es gibt eine grosse Bandbreite bezüglich Alter, Stil, Formensprache und Umgebungsgestaltung. Die architektonische Vielfalt im Quartier wird weiterhin zunehmen, stellt das Gericht fest. Aus all diesen Gründen kann das Gericht den Ausführungen der Gemeinde nicht folgen. Es findet, dass durch die Bauverweigerung die Gemeinde Zumikon sein Ermessen klar überschritten hat.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, somit haben die Gemeinde und die Anwohnenden den Entscheid akzeptiert. Wann die Bauherrin und die Architekten das Projekt in Angriff nehmen werden, wird nächste Woche bekannt. Das alte Einfamilienhaus auf dem Grundstück ist noch unangetastet und steht hinter einem dichten Schleier von Grün.

 

Patricia Rutz / Goldküste24