Im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 wurden dem Bezirksrat neun Protokollbeschwerden eingereicht. Alle Beschwerdeführenden forderten darin eine Ergänzung des Protokolls. Gerügt wird, dass die Ausführungen der Schulpräsidentin bei der Beantwortung der Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz zur Situation der Schule Rüterwis unvollständig protokolliert wurden.
Der Gemeinderat beantragt, auf eine aufsichtsrechtliche Anordnung zur Berichtigung des Protokolls zu verzichten.
Zur Begründung macht er geltend, dass das Protokoll den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entspreche. Ein Versammlungsprotokoll muss die Anträge, wesentliche Voten aus der Versammlung, die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen sowie allfällige Beanstandungen zum Verfahren beinhalten.
Bezirksrat wird entscheiden
Usanzgemäss werden die mündlichen Darlegungen der gemeinderätlichen Referentinnen und Referenten im Protokoll nicht wiedergegeben ausser im Fall einer Korrektur des Beleuchtenden Berichts oder der Beantwortung ergänzender Fragen aus dem Publikum.
Aus Sicht des Gemeinderats besteht deshalb kein Anlass, den Beschwerden Folge zu geben. Der Bezirksrat wird über das weitere Verfahren entscheiden.