Gegen den Erlass der Leistungs- und Taxordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Der Beschluss sowie die Leistungs- und Taxordnung liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.