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Zumikon
01.09.2023
02.09.2023 06:45 Uhr

Spartageskarte kommt nicht

Künftig kann die Spartageskarte über eine Website bezogen werden. Dabei gibt es eine schweizweite Kontingentierung. Bild: Alliance SwissPass / Tim Loosli
Weil der administrative Aufwand zu gross ist, verzichtet Zumikon auf die SBB-Spartageskarte.

Heute kann in den Gemeinden von der Bevölkerung die Gemeindetageskarte der SBB für CHF 40.00 bezogen werden. Dieses Angebot wird von der SBB eingestellt und soll neu ab 1. Januar 2024 von der sogenannten «Spartageskarte Gemeinde» ersetzt werden. Ausserdem gibt es verschiedene Preisstufen und die Spartageskarte muss personalisiert werden.

Die neuen Spartageskarten können nicht online reserviert und bezahlt werden und der Verkauf ist nicht auf die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde beschränkt.

Die Beratung, die Prüfung von Ausweisdokumenten und die Personalisierung der Spartageskarten wäre mit einem erheblichen Mehraufwand für die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste verbunden.

Die Gemeinde Zumikon ist nicht bereit, diesen unverhältnismässigen Mehraufwand für das neue Angebot der Spartageskarten, der stellvertretend für die SBB übernommen werden soll, zu tragen.

Zudem beurteilt der Gemeinderat den nicht-digitalen Prozess als nicht zeitgemäss, weder für die Gemeinden noch für die Endkunden.

Die Gemeinde setzt alles daran, die Prozesse laufend zu optimieren, zu vereinfachen und kundenfreundlich zu gestalten.

Eine derart aufwändige, kundenunfreundliche und nicht zeitgemässe Abwicklung bei der Abgabe von den Spartageskarten steht quer zu all diesen Bemühungen und auch im Widerspruch zu den vom Gemeinderat festgelegten Legislaturzielen 2022 bis 2026 betreffend digitale Transformation.

Deshalb verzichtet der Gemeinderat, wie auch die meisten übrigen Bezirksgemeinden, auf die Umsetzung dieses Angebots, mit nochmaligem Bedauern darüber, dass das heutige Angebot der Gemeindetageskarten eingestellt wird.

Weitere Themen der Gemeinderatssitzung

Genehmigung Jahresrechnung und Jahresbericht 2022 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung samt Jahresbericht 2022 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen (KES) genehmigt. Unter dem Dach des Zweckverbands vereinen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie die Fachstelle Erwachsenenschutz (FES). Die von der Gemeinde Zumikon zu tragenden Anteile belaufen sich für das Jahr 2022 auf rund CHF 119'000.00 (KESB) bzw. CHF 79'000.00 (FES). Insgesamt summieren sich die Kosten für 2022 somit auf rund CHF 198'000.00 und sind damit für Zumikon, aber auch für den gesamten Bezirk Meilen, leicht gesunken (Vorjahr: CHF 201'000.00).

Genehmigung Budget 2024 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen.

Der Gemeinderat hat das Budget 2024 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen (KES) genehmigt. Der Zweckverband konsolidiert die Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und der Fachstelle für Erwachsenenschutz (FES). Das Budget für 2024 weist für Zumikon Kostenanteile von rund CHF 149'700.000 (KESB) bzw. CHF 99'600.00 (FES) aus. Die Totalbeträge (netto) für den Aufwandüberschuss gemäss Budget 2024 (sämtliche Bezirksgemeinden) belaufen sich auf CHF 3,34 Mio. (KESB) bzw. auf CHF 2,47 Mio. (FES). Das Budget geht somit in beiden Wirkungsbereichen von weiteren Kostensteigerungen aus.

Erneuerung Dorfplatz. Genehmigung Verpflichtungskredit und Verabschiedung zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. November 2023

Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit zur Erneuerung des Dorfplatzes genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 verabschiedet. Zu diesem Geschäft erfolgt demnächst eine detaillierte Information. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 19. September 2023 wird zudem im Detail über das Projekt informiert.

Erneuerung und Sanierung Parkgarage Dorfzentrum. Genehmigung Verpflichtungskredit und Verabschiedung zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. November 2023.

Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit zur Erneuerung und Sanierung der Parkgarage Dorfzentrum genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 verabschiedet. Zu diesem Geschäft erfolgt demnächst eine detaillierte Information. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 19. September 2023 wird zudem im Detail über das Projekt informiert.

Baugesuch Chapfstrasse 107.

Der Gemeinderat hat für die Projektänderung (Revisionspläne) für die Zusammenlegung von zwei Flarzhäusern (Schutzobjekte), die Erstellung eines Pools und eines Gartenhauses, an der Chapfstrasse 107, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Noël und Lilian Dornonville de la Cour, Zumikon).

Baugesuch Maiacher 7.

Der Gemeinderat hat für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, am Maiacher 7, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Rüschliker-Park AG, c/o Tower Group Immobilien & Verwaltung GmbH, Zürich).

Baugesuch Farlifangstrasse 16/18.

Der Gemeinderat hat für den Abbruch von zwei Mehrfamilienhäusern und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Autolift, an der Farlifangstrasse 16 und 18, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (DH Baudienstleistungen GmbH, Zürich).

Baugesuch Chreienweg 5.

Der Gemeinderat hat für die Erstellung eines neuen Vorplatzes, eines Aussenparkplatzes und einer Velobox sowie für Änderungen an der Umgebung, am Chreienweg 5, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Markus Schneider, Fällanden).

Festsetzen der Gebühren für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung 2024

Der Gemeinderat hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung für das Jahr 2024 festgelegt. Die Grundgebühr für die Abwassergebühren beträgt ab 1. Januar 2024 CHF 0.16/m2 (2023: CHF 0.15/m2), die Mengengebühr in m3 des Wasserverbrauchs CHF 1.15/m3 (2023: CHF 2.50/m3). Die übrigen Ansätze bleiben unverändert. Dadurch wird eine teilweise Verlagerung von der Mengengebühr zur Grundgebühr angestrebt, was auf den Empfehlungen des Branchenverbands VSA basiert. Die Festlegung der Tarife wurde bereits am 25. August 2023 im Digitalen Amtsblatt Schweiz (DAS; epublikation.ch), im Zolliker Zumiker Boten sowie auf der Zumiker Website amtlich publiziert.

Festsetzen der Kehrichtabfuhrgebühren 2024.

Der Gemeinderat hat die Kehrichtabfuhrgebühren für das Jahr 2024 festgelegt. Aufgrund der finanziell komfortablen Situation in der entsprechenden Spezialfinanzierung und der Tatsache, dass in den kommenden Jahren keine grösseren Investitionen geplant sind, können die Abfallgebühren fast auf der ganzen Breite gesenkt werden.

Die Grundgebühr für die Kehrichtabfuhr beträgt ab 1. Januar 2024 CHF 30.00 pro Wohnung (2023: CHF 40.00); Zuschlag von CHF 0.13/m3 umbauten Raums zzgl. MWSt. (2023: CHF 0.18/m3 + MWSt.). Der Gewerbezuschlag bleibt unverändert bei CHF 100.00, zzgl. MWSt. Die Sack- und Containergebühren betragen neu CHF 1.20 pro 35-Liter Sack, inkl. MWSt. (2023: CHF 1.50). Pro Containerplombe wird ein Betrag von CHF 24.00 inkl. MWSt. (2023: CHF 30.00) verrechnet.

Die Festlegung der Tarife wurde bereits am 25. August 2023 im Digitalen Amtsblatt Schweiz (DAS; epublikation.ch), im Zolliker Zumiker Boten sowie auf der Zumiker Website amtlich publiziert.

Gemeinde Zumikon / Goldküste24