Dieses hat der Gemeinderat nun gestützt auf die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung verabschiedet. Das Reglement orientiert sich an Reglementen für die Videoüberwachung öffentlicher Plätze in anderen Gemeinden und trägt den rechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Datenschutzes, Rechnung.
Es ist zudem auf das Schulareal beschränkt. Kameras dürfen dort nur dann eingesetzt werden, wenn andere Schutzmassnahmen erfolglos geblieben sind. Sie sind deutlich zu kennzeichnen und so anzubringen, dass sie ausschliesslich öffentliche Bereiche und Aussenanlagen umfassen. Ohne Vorfälle werden die Aufnahmen innert sieben Tagen gelöscht.