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26.08.2024

Gericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital Wetzikon

Die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon wurde verlängert. Das Spital hat nun bis Ende Jahr Zeit, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Spitäler – Das Bezirksgericht Hinwil hat die Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.

Das Gericht begründete den Entscheid damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, wie das GZO Spital Wetzikon am Montag mitteilte.

Keystone-SDA