Seit dem 30. April 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der provisorischen Nachlassstundung (wir berichteten). Das Bezirksgericht Hinwil hat entschieden, dass die provisorische Nachlassstundung um vier Monate bis zum 30. Dezember 2024 verlängert wird.
Das Nachlassgericht begründet diesen Entscheid basierend auf dem Bericht der eingesetzten Sachwalter damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut seien. Die GZO AG arbeitet derzeit an einem Sanierungskonzept, welches Ende Oktober 2024 vorliegen soll.
«Zusammen mit weiteren Massnahmen, die der komplexen Sachlage und allen involvierten Parteien gerecht werden müssen, dürften ein Schuldenschnitt und eine Kapitalerhöhung Bestandteile des Sanierungskonzepts sein», schreibt die GZO in ihrer Mitteilung. Der Betrieb des Spitals Wetzikon sei stabil. Die operativen Erträge würden im Durchschnitt der Schweizer Spitäler liegen. «Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb ist gesichert», versichert die GZO heute.
Beschwerde vor Verwaltungsgericht wird sistiert
Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, werde bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert, so die GZO weiter. Diesem Begehren der GZO AG habe das Verwaltungsgericht stattgegeben. Die GZO AG hatte das Sistierungsbegehren eingereicht, damit das Unternehmen sich vollumfänglich auf das Sanierungskonzept konzentrieren kann.