Ich begrüsse Sie zur Septemberausgabe, die einige wichtige Hinweise und Hintergrundinformationen zur AHV und IV aus der ersten Säule der schweizerischen Sozialversicherungen enthält.
Thema Ehe und Ehescheidung – Splitting
Jede Ehe wird durch ein Gericht geschieden. Dieses regelt die Unterhaltsverpflichtungen, die Verteilung des Vermögens und die Ansprüche aus der Pensionskasse. Vielfach gehen dabei die Ansprüche aus AHV und IV vergessen. Das Wichtigste ist, bei der zuständigen Ausgleichskasse einen Antrag einzureichen: Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall (Verwaltungsformular 318.269).
Der Name sagt schon, was gemeint ist. Die genauen Informationen finden Sie in den sehr aufschlussreichen Merkblättern der AHV/IV (Merkblatt 1.02 Allgemeines). Auch diese aufgebauten Rechte müssen «geschieden» werden, erfordern aber einen Antrag. Dieser muss von einem der beiden Geschiedenen eingereicht werden.