- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg stösst ein Urteil aus der Schweiz um. Ein Schweizer Gericht hatte einen Drogendealer aus Bosnien-Herzegowina, der in der Schweiz ansässig ist, zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt und ihn für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Die Richter in Strassburg heben dieses Urteil nun auf. Die Schweiz habe damit das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
Steuerzahler zahlt dem Dealer 10'000 Franken
Der Dealer darf also bleiben. Aber es kommt noch besser für den Kriminellen: Die Schweiz muss ihm auf Kosten der Steuerzahler erst noch eine Genugtuung von 10'000 Franken bezahlen.
Ist Drogenhandel etwa ein Menschenrecht?
Fremde Richter hebeln Bundesverfassung aus
Was lernen wir daraus?
Erstens: Drogenhandel lohnt sich – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zweitens: Volksentscheide lohnen sich nicht – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir erinnern uns: Das Schweizer Volk nahm am 10. November 2010 die Ausschaffungsinitiative an. Demnach werden ausländische Drogenhändler automatisch ausgeschafft. So schreibt es unsere Bundesverfassung vor.
Schweizer Gerichte sind nicht souverän
Drittens: Schweizer Gerichte sind keine souveränen Gerichte, sie haben nicht das letzte Wort – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Und Viertens schliesslich werden so auch die Menschenrechte in ihrem Kerngehalt ausgehöhlt und entwertet – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.