Nachdem dieser vom Bezirksrat und vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde, liegt der Fall nun beim Bundesgericht, als letzter möglicher Instanz. Dieses entzog der Beschwerde vor kurzem die aufschiebende Wirkung - somit kann die Ausführungsplanung weitergehen. Für einen richtigen Durchbruch braucht es aber noch eine Einigung beim Thema Parkgarage.
Die strittigen Punkte dort sind der Sanierungsumfang und insbesondere der Kostenteiler zwischen der Gemeinde Zumikon und zwei weiteren, privaten Eigentümern. Erst die Bereinigung dieser Fragen wird den Weg für die Umsetzung der miteinander verknüpften Projekte Dorfplatz und Parkgarage freimachen. Die Gemeinde Zumikon prüft zurzeit verschiedene Lösungswege. Erfreulich ist in jedem Fall, dass die Pizzeria/Ristorante Italia 2000 bis auf weiteres auf dem Dorfplatz aktiv bleiben wird.
Dorfplatz: Rekurse bisher abgewiesen
Am 19. November 2023 haben die Zumiker Stimmberechtigten die Ausführungskredite Erneuerung Dorfplatz und Sanierung Parkgarage an der Urne sehr deutlich angenommen. Doch seither sind die Projekte blockiert. In der sanierungsbedürftigen Parkgarage stehen weiterhin Dutzende von Stützpfählen, damit sie benutzbar bleibt. Gegen die Abstimmungsvorlage Dorfplatz gingen einzelne Stimmrechtsrekurse von Privatpersonen ein, wobei es sich nicht um Dorfplatz-Anrainer handelt. Bemängelt wurde ein angeblicher Formfehler; der Gemeinderat ist jedoch überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Dies sahen auch der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht so - sie wiesen die Stimmrechtsrekurse und -beschwerden vollumfänglich ab. Aktuell liegt der Rekurs beim Bundesgericht. Kürzlich hat das oberste Gericht nun in einem Vorentscheid festgehalten, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt. Inhaltlich wird das Gericht später entscheiden; erwartet wird ein Beschluss bis Ende Jahr. Die Gemeinde Zumikon ist zuversichtlich, dass es den Vorinstanzen folgen wird.
Tiefgarage: Sanierungsumfang und Kostenbeteiligung der Mitbeteiligten
Da der Dorfplatz und die Tiefgarage zusammenhängen, hat der positive Bescheid aus Lausanne bzgl. aufschiebender Wirkung auch Auswirkungen auf die Tiefgarage, da nun die Ausführungsplanung für die Erneuerung des Dorfplatzes und die Sanierung der Parkgarage wieder aufgenommen werden kann und die Ausschreibung der Arbeitspakete vorbereitet werden kann. Bevor es aber wirklich vorwärts geht, braucht es auch in einem zweiten Disput eine gangbare Lösung. Dabei geht es um den Umfang und die Finanzierung der Parkgaragensanierung durch die drei beteiligten Parteien.
Die Gemeinde ist mit rund der Hälfte an der Parkgarage unter dem Dorfplatz beteiligt, die zwei privaten Ei- gentümer mit je rund einem Viertel. Letztere müssen im Grundsatz also auch je rund einen Viertel der Sanie- rungskosten mittragen. Da gleichzeitig der Dorfplatz saniert wird und die Gemeinde deswegen einen gros- sen Teil der Kosten für den Wiederaufbau der Garagenüberdeckung übernimmt, liegt der Kostenanteil der Gemeinde bei 55,5 Prozent. Im Beleuchtenden Bericht (BB) zur Abstimmungsvorlage im November 2023 sind diese von der Gemeinde übernommenen Kostenumlagerungen klar ausgewiesen.
Bereits damals war bekannt, dass eine der beiden privaten Eigentümerschaften ihre Kostenbeteiligung in Frage stellte, was im BB entsprechend erläutert wurde. Im Nachhinein zog auch die andere Partei mit gewis- sen Vorbehalten nach. Seither fanden mehrere Gesprächsrunden zwischen den drei beteiligten Parteien statt. In einem gewissen Rahmen konnten erste Annäherungen erzielt werden, eine abschliessende Über- einkunft steht allerdings noch aus.
Keinen "Deal" zu Lasten der Steuerzahlenden
Die Gemeinde führt deshalb nach wie vor Gespräche und steht in Verhandlungen mit den beiden anderen Parteien. Über deren Inhalt kann im jetzigen Zeitpunkt nicht informiert werden. Der Gemeinderat wird jedoch keinen "Deal" eingehen können, da er sich an die damalige Abstimmungsvorlage und die Aussagen im Abstimmungstext halten muss, die auf den vormaligen Vereinbarungen der Parteien beruhten.
Deshalb sind bis zu einer definitiven Klärung weitere Schritte notwendig - seien es weitere Gespräche oder aber die gerichtliche Klärung der Kostentragungs-Pflichten.
Der Säulenwald zur provisorischen Abstützung der Parkgarage erfreut niemanden, auch nicht die Woh- nungs- und Geschäftsmieter der umliegenden privaten und öffentlichen Liegenschaften. Die Gemeinde Zumikon setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Arbeiten in der Tiefgarage und damit auch auf dem Dorfplatz möglichst rasch beginnen können. Dabei geht es auch darum, die Folgekosten der Verzögerungen für die Gemeinde möglichst tief zu halten (insbesondere für die notwendig gewordene juristische Beratung und die weiterhin steigenden Baukosten).
Gastronomie auf dem Dorfplatz
Ein positives Signal kann von Seiten der Gastronomie am Dorfplatz gesendet werden. Der Zentrumscafé Zumikon AG und der Gemeinde ist es gelungen, einen Weg zu finden, um den Vertrag mit dem Betreiber der Pizzeria/Ristorante Italia 2000 noch einmal bis auf weiteres zu verlängern. Mindestens bis Ende Juni 2025, möglicherweise aber auch noch länger, kann das Restaurant auf dem Dorfplatz noch mehrere Monate weiterbetrieben werden.