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Zollikon
23.10.2024

Urnenabstimmung muss verschoben werden

Bild: Zollikon /Linkedin
Aufgrund der nicht rechtzeitig erfolgten amtlichen Publikation muss die Urnenabstim￾mung über Provisorium Betreuungshaus Rüterwis auf den 9. Februar 2025 verschoben werden.

Am 24. November 2024 hätten die Zolliker Stimmberechtigten über den Ausführungskredit für die Erstellung eines provisorischen Betreuungshauses in der Schulanlage Rüterwis abstimmen sollen. Aufgrund der nicht rechtzeitig erfolgten amtlichen Publikation muss die Urnenabstimmung jedoch auf den 9. Februar 2025 verschoben werden.

Der Zolliker Gemeinderat verabschiedete Ende August die Vorlage "Schulanlage Rüterwis, Zollikerberg: Ausführungskredit für die Erstellung eines provisorischen Betreuungshaus" zuhanden der Urnenabstimmung vom 24. November 2024. Die Bevölkerung wurde am 9. Oktober 2024 über die Website der Gemeinde im Rahmen des Verhandlungsberichtes der Gemeinderatssitzung über das Urnengeschäft informiert. Gleichzeitig wurden die Abstimmungsbroschüre und Unterlagen zum Geschäft online bereitgestellt. Die amtliche Publikation für die Urnenabstimmung war für den 25. Oktober 2024 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote vorgesehen.

Am 16. Oktober 2024 ging ein Rekurs in Stimmrechtssachen ein. Darin beantragt der Rekurrent, dass die Urnenabstimmung zum Provisorium Rüterwis vom 24. November 2024 durch den Bezirksrat auf einen späteren Termin verschoben werde. Zur Begründung führt er an, dass der Zeitraum zwischen Ankündigung und Abstimmung zu kurzfristig sei, um der Stimmbevölkerung eine angemessene Auseinandersetzung mit der Vorlage zu ermöglichen.

«Beim Verfassen der Stellungnahme an den Bezirksrat haben wir festgestellt, dass die minimale Anordnungsfrist von sechs Wochen für eine Urnenabstimmung nicht eingehalten ist», erklärt Gemeindeschreiber Markus Metzenthin, «aufgrund eines Fehlers im Terminkalender ist deshalb die Publikation im amtlichen Publikationsorgan noch nicht erfolgt, und die sechswöchige Frist kann nun nicht mehr eingehalten werden.» Die korrekte amtliche Publikation hätte spätestens am 11. Oktober 2024 erfolgen müssen, weshalb der Gemeinderat nun beschlossen hat, die kommunale Vorlage auf den Abstimmungstermin vom 9. Februar 2025 zu verschieben.

Die Verschiebung der Urnenabstimmung hat Auswirkungen auf den Terminplan des Bauprojekts. Die Bestellfrist für die Modulbauten des Provisoriums beträgt etwa sechs Monate. Bei einer erfolgreichen Urnenabstimmung am 9. Februar 2025 könnte das provisorische Betreuungshaus daher voraussichtlich erst gegen Ende 2025 in Betrieb genommen werden und nicht, wie ursprünglich geplant, zu Beginn des Schuljahres 2025/2026. Der Beleuchtende Bericht muss hinsichtlich des Terminplans entsprechend angepasst werden. Inhaltliche Änderungen an der Vorlage sind nicht vorgesehen.

Gemeinde Zollikon / GK24